Immobilien-ABC: Buchstabe W

Werbungskosten
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind bestimmte Aufwendungen (z. B. Darlehenszinsen, Disagio, Abschreibungen, Bewirtschaftungskosten, Reisekosten etc.) steuerlich abzugsfähige Werbungskosten

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Wertermittlung
Dient der Ermittlung des Verkehrswertes, der häufig die Grundlage für den Kaufpreis eines Hauses bildet und der Ermittlung des Beleihungswertes. Unter Beleihungswert wird der dauerhafte Wert verstanden und dient der Ermittlung der Beleihungsgrenze sowie der längerfristigen Risikobeurteilung

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Wertermittlungsgebühren
Die Kosten, die durch die Erstellung eines Wertgutachtens anfallen, werden als Wertermittlungsgebühren bezeichnet.

Um einen Beleihungswert einer Immobilie festsetzen zu können, benötigen die Kreditinstitute dieses Wertgutachten. Die Wertermittlungsgebühren werden in den Effektivzins mit eingerechnet und betragen ca. 0,2 bis 0,5% der Darlehenssumme.

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Wirtschaftsauskunftei
Die Wirtschaftsauskunftei recherchiert gegen ein Honorar verlässliche Auskünfte zur wirtschaftlichen, geschäftlichen und schuldnerischen Situation eines Unternehmens.

Diese Dienstleistung empfiehlt sich, bevor man sich für einen Baupartner entscheidet.

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Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung (auch verbundene Wohngebäudeversicherung genannt, weil sie ein Verbund aus fünf einzelnen Versicherungen ist) schützt bei Risiken für ein Gebäude. Eine Wohngebäudeversicherung benötigt jeder, der ein Haus besitzt. Einerseits wird der Versicherungsschutz durch die Wohngebäudeversicherung von kreditgebenden Banken gefordert andererseits wird die Wohngebäudeversicherung in manchen Regionen Deutschlands auch gesetzlich vorgeschrieben.

Im Einzelnen handelt es sich um die Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagel-, Elementarschaden- und Glasbruchversicherung. Diese Versicherungen können jeweils auch einzeln abgeschlossen werden. Jedoch sind die kombinierten Versicherungen die Regel. Mit kombinierten Abschlüssen erhalten Sie bei vielen Versicherungsanbietern günstigere Angebote. So übernehmen diese z.B. auch durch den Schadensfall bedingte Mietausfälle oder die Kosten für eine Ersatzunterkunft.

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Wohnungsbauprämie
Nach dem Wohnungsbauprämiengesetz werden 8,8% der einem Bausparkonto gutgeschriebenen Beträge als Wohnungsbauprämie gewährt.

Allerdings nur bis zu den Höchstbeiträgen für Alleinstehende bis 512 Euro und für Verheiratete bis 1.024 Euro pro Jahr. Die Einkommensgrenze, bis zu der Bausparer einen Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben, beträgt 25.600 Euro bzw. 51.200 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen.

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Wohnwirtschaftliche Verwendung
Wird das Bausparguthaben innerhalb der gesetzlichen Bindungsfrist ausgezahlt, muss die wohnwirtschaftliche Verwendung des Zahlbetrags nachgewiesen werden. Die gesetzliche Bindungsfrist beträgt sieben Jahre bei Inanspruchnahme von Wohnungsbauprämie und/oder Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen. Als wohnwirtschaftliche Verwendung zählen z. B. Kauf eines Bauplatzes oder einer Immobilie, Neu-, An- und Umbau, Renovierung, Modernisierung, Ent-/Umschuldung von Wohneigentum. Das Bauspardarlehen muss immer wohnwirtschaftlich verwendet werden.

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