Immobilien-ABC: Buchstabe N
NiedrigenergiehausAls Niedrigenergiehäuser werden Gebäude bezeichnet, die für die Raumheizung nur 3070 kWh pro m2 und pro Jahr benötigen. Das entspricht 37 l Heizöl. Durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) werden Niedrigenergiehäuser in Deutschland zum Standard. Weitere wichtige Merkmale eines Niedrigenergiehauses sind u. a.: sehr gute Wärmedämmung der Außenwände, Fenster, Dächer, Kellerwände und Kellerdecken, die Reduzierung von Wärmebrücken und energiesparende Warmwasserbereitung.
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Nominalbetrag
Der im Darlehensvertrag vereinbarte Nennbetrag eines Darlehens. Der Auszahlungsbetrag liegt häufig unter dem Nominalbetrag.
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Nominalzins
Der Nominalzins ist der auf den Nominalbetrag eines Darlehens bezogene Prozentsatz, mit dem ein Darlehen verzinst wird. Er wird bei Annuitätendarlehen meist per anno angegeben.
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Notaranderkonto
Ein vom Notar eingerichtetes Konto, auf das z. B. der Kaufpreis für ein Grundstück eingezahlt wird. Häufig erhält der Notar von der finanzierenden Bank einen Treuhandauftrag. Erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch und der Bestellung der Grundschuld darf der Notar das Geld vom Notaranderkonto an den Verkäufer weiterleiten.
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